Die Gehälter in Bad Neustadt an der Saale
Die Kurstadt Bad Neustadt an der Saale befindet sich im Landkreis Rhön-Grabfeld in Unterfranken. Nicht weit von Bad Neustadt an der Saale entfernt liegt die Stadt Würzburg, in der sowohl die ländlichen, als auch die industriellen Gegebenheiten sehr interessant für Jobsuchende sind. Apropos: auch die in Bad Neustadt an der Saale ansässigen Industriefirmen sind von großer Bedeutung für Arbeitnehmer. So sind beispielsweise die Rhön-Klinikum AG in diesem Zusammenhang erwähnenswert: ein Unternehmen, welches bereits über die deutschen Landesgrenzen hinaus bekannt ist. Gleichermaßen bedeutsam sind natürlich die ebenfalls ansässigen Firmen wie z. B. Siemens, Preh, Bosch oder die Firma Jopp. Natürlich stellen aber auch die dortigen kleineren und mittelständischen Unternehmen eine interessante Möglichkeit für (potentielle) Arbeitnehmer dar.
Das Durchschnittsgehalt für Psychologische/r Psychotherapeut in Bad Neustadt an der Saale beträgt 4.586,58 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.586,58 | € 4.586,58 | € 4.586,58 |
Netto | € 2.512,88 | € 2.512,88 | € 2.512,88 |
Um den Beruf des/r psychologischen Psychotherapeut/in ausüben zu können, sollte bereits ein abgeschlossenes Studium im Bereich Psychologie vorliegen. Anschließend erfolgt eine Weiterbildung in die Fachrichtung psychologischer Psychotherapeut.
Allerdings dauert diese Weiterbildung eine ganze Weile. Zwischen mindestens 3 und mindestens 5 Jahren solle man hierfür einrechnen. Wer sich vornimmt, die Weiterbildung in Form des Vollzeitunterrichts durchzuführen, der benötigt mindestens 3 Jahre. Bei der Durchführung der Weiterbildung in Form eines Teilzeitunterrichts benötigt man mindestens 5 Jahre. Der/die psychologische Psychotherapeut/in behandelt psychische Störungen mittels verschiedener psychotherapeutischer Maßnahmen. Diese sind sehr vielseitig. Eine weitere Voraussetzung, um diesen .
Die Gehäter Psychologische/r Psychotherapeut basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden